(Beschluss der Schulkonferenz vom 25. September 2024)
An der GHS Heinrich Lersch ist jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet, diese Tabletordnung zu beachten und einzuhalten. zudem gilt auch auf dem Tablet die Schulordnung.
- In der Schule trägt jede Benutzerin und jeder Benutzer die Verantwortung für ihr/sein von der Lehrkraft ausgehändigtes Gerät (Tablet und gegebenenfalls Pen).
- Mit dem Gerät ist sorgsam umzugehen, d.h. es wird in der Schutzhülle aufbewahrt und nicht beschädigt / beklebt / beschriftet o.ä.
- Das Tablet wird ausschließlich in der Schulzeit im schulischen WLAN (voreingestellt) benutzt.
- Die Nutzung im Unterricht ist nur für unterrichtliche Zwecke erlaubt.
- Die Lehrkraft bestimmt über den unterrichtlichen Einsatz der Tablets.
- Das Tablet ist im Unterricht grundsätzlich stumm geschaltet, es sei denn, es wird für unterrichtliche Zwecke Sound / Ton benötigt.
- Foto-, Audio- und Videoaufnahmen sind in der Schule grundsätzlich nicht gestattet, einzige Ausnahme ist eine ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft, die die Einwilligung aller Betroffenen sicherstellt.
- Anzeigegeräte und Lautsprecher dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden.
- Diese Aufnahmen aus der Schule sind grundsätzlich nur schulintern zu nutzen: Sie dürfen grundsätzlich nicht geteilt werden (z.B. per Bluetooth), Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden.
- Bei Störungen und Tablet-Problemen ist jede Schülerin und jeder Schüler dazu verpflichtet, diese unverzüglich der anwesenden Lehrkraft zu melden.
- Sollte die Nutzung des tablets aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen die gestellten Aufgaben „mit Stift und Papier“ erledigt werden, die immer mitzubringen sind.
- Die Nutzung der iPads in den Pausen ist nicht gestattet.
Ich habe die Tabletordnung der GHS Heinrich Lersch zur Kenntnis genommen. Bei Verstößen gegen die Tabletordnung behält sich die Schulleitung Maßnahmen vor.
