🏫 Schulpflegschaft – Gemeinsam Schule gestalten

🤝 Was ist die Schulpflegschaft?

Die Schulpflegschaft ist das zentrale Gremium der Elternmitwirkung an unserer Schule. Sie setzt sich aus den gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen.

Hier kommen die Elternvertreterinnen und -vertreter aller Klassen zusammen, um sich auszutauschen, Ideen einzubringen und die Interessen der Elternschaft zu vertreten.

📘 Rechtsgrundlage: Schulgesetz NRW § 72
🔗 Mehr zur gesetzlichen Grundlage


🎯 Aufgaben der Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft hat viele wichtige Aufgaben, unter anderem:

  • 🗣 Vertretung der Elterninteressen gegenüber der Schule
  • 💬 Meinungsbildung zu schulischen Themen (z. B. Schulentwicklung, Digitalisierung)
  • 📝 Mitwirkung bei Entscheidungen in schulischen Gremien (z. B. Schulkonferenz)
  • 👂 Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften fördern
  • 🙋 Unterstützung bei Schulveranstaltungen und Projekten

🧑‍🤝‍🧑 Wer gehört zur Schulpflegschaft?

Die Mitglieder der Schulpflegschaft sind:

  • die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften aller Klassen
  • deren Stellvertretungen
  • die/der Schulpflegschaftsvorsitzende, die/der aus der Mitte gewählt wird.

🗳 Wahl und Amtszeit

🗓 Die Schulpflegschaft wird zu Beginn jedes Schuljahres einberufen.
👥 In der ersten Sitzung wählen die Mitglieder:

  • den/die Vorsitzende/n der Schulpflegschaft
  • bis zu drei stellvertretende Vorsitzende
  • die Vertreterinnen und -vertreter für die Schulkonferenz

Die Amtszeit beträgt in der Regel ein Schuljahr.


📬 Kontakt & Mitmachen

💡 Mitwirkung lohnt sich! Die Schulpflegschaft lebt vom Engagement der Eltern. Wenn Sie Interesse haben, sich zu beteiligen oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Schulpflegschaftsvorsitzenden oder die Schulleitung.

📧 Kontakt: [137807@schule.nrw.de]
📍 Sprechzeiten und Termine finden Sie im Kalender oder werden über die Klassenleitungen mitgeteilt.


Gemeinsam gestalten wir eine lebendige und starke Schule! 💙